FAQ
Häufig gestellte Fragen
Wie lange benötigen Sie für die Erstellung meiner Steuererklärung?
Sobald wir sämtliche von Ihnen benötigten Unterlagen vorliegen haben, erfolgt die Fertigstellung der Steuererklärung sowie die elektronische Übermittlung an das für Sie zuständige Finanzamt in der Regel innerhalb von einer Woche. Zudem unterrichten wir Sie vorab über das voraussichtliche Ergebnis.
Welche Personen werden von Ihnen steuerlich beraten werden?
Wir beraten Sie und erstellen Ihre Steuererklärung, wenn Sie Arbeitnehmer, Rentner, Beamter, Pensionär, Auszubildender oder Studierender sind. Bei selbständigen oder gewerblichen Einkünften dürfen wir nicht für Sie tätig werden, auch wenn diese nur nebenberuflich erzielt werden. Hierunter fällt leider auch, wenn Sie Einnahmen aus einer Photovoltaikanlage erzielen.
Beraten Sie mich auch, wenn ich Einnahmen aus Vermietung habe?
Ja. Selbstverständlich beraten wir Sie grundsätzlich auch, wenn Sie Einnahmen aus Vermietung erzielen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie zusätzlich Arbeitnehmereinkünfte oder Alterseinkünfte (Rente oder Pension) beziehen. Zudem dürfen Ihre jährlichen Mieteinnahmen (inkl. Umlagen) nicht höher als 18.000 Euro (bzw. 36.000 Euro bei Verheirateten) sein.
Muss ich Mitglied werden, um steuerlich beraten zu werden?
Ja. Als Lohnsteuerhilfeverein dürfen wir nur für Mitglieder die Steuererklärung erstellen. Eine Mitgliedschaft läuft immer bis zum 31.12. eines Jahres und verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht bis zum 30.09. eines Jahres gekündigt wird. Im zu entrichtenden Jahresbeitrag sind alle unsere Leistungen enthalten.
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Trierer Str. 134
53919 Weilerswist
Telefon:
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*Wir beraten Mitglieder nach § 4 Nr. 11 StBerG.